Das Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten ist ein verkürztes Vollgutachten und deutlich weniger detailiert aufgebaut. Es enthält zwar eine fundierte, nachvollziehbare Wertermitttlung die aber in der Regel von Gerichten nicht anerkannt wird. 

 

Ein Kurzgutachten ersetzt kein Vollgutachten

 

Im Gegensatz zum Vollgutachten ist ein Kurzgutachten nur zwischen 15 und 30 Seiten lang. Es enthält nur eine knappe Baubeschreibung, keine Mikro- oder Makrolagenbeschreibung, keine Fotodokumentation oder sonstige Anlagen die gewöhnlich zur Information beigelegt werden. 

 

Ein wichtiger Aspekt warum ein Kurzgutachten von den Gerichten oder Behörden in der Regel nicht anerkannt wird, ist, dass essenzielle Berechnungen nur nach Angabe des Auftraggebers und ohne weitere Prüfung in das Gutachten einfließen.

 

Dazu gehören u.a.:

  • Wohnflächenberechnungen
  • Objektbaujahr
  • Grundbuchangaben über Baulasten u.ä.
  • Modernisierungen
  • Bauschäden 

 

Ein entscheidendes Detail ist auch, dass die Ermittlung ohne "stützendes Verfahren" durchgeführt wird. Nach gängigen Vorschriften sollte der Wert einer Immobilie aus Gründen der Plausibilität immer mit zwei unterschiedlichen Verfahren berechnet werden.  Üblicherweise wird dies über das Sachwert- und Ertragswertverfahren durchgeführt. Bei einem Kurzgutachten wird in der Regel nur ein Verfahren angewendet. 

 

Ein Kurzgutachten ist  dennoch sinnvoll, wenn Sie den Wert Ihrere Immobilien bestimmen möchten. Ein Grund dafür kann sein, dass Sie sich scheiden lassen oder eine Erbauseinandersetzung habe. 

 

Gerne kann ich Sie da diesbezüglich beraten. 

 

 

 

 

 

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© Volker Büttner

Anrufen

E-Mail

Anfahrt