Haus- und Sachwertgutachten
Fachgebiet Marktwertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke
EFH, ZFH, Mehrfamilienhaus
Wohnungs- und Teileigentum
Wohn- und gemischt genutzte Geschäftshäuser
komplexe Gewerbeobjekte (z.B. Hotels, Pflegeheime)
Wenn Sie den realen Wert Ihres Hauses, Gewerbeobjekts oder Grundstücks ermitteln wollen, macht es Sinn, dass ein Sachverständiger für Immobilienbewertung sein Urteil abgibt. Nur so kommen Sie zu einer realistischen Einschätzung und einem Wert, der für wirtschaftliche Verhandlungen, z.B. Erb- oder Scheidungsauseinandersetzungen, gerichtsfest genutzt werden kann.
Ein Immobiliengutachter kostet Sie in den meisten Fällen weniger
als er Ihnen einbringen kann.
Sehr gerne stehe ich Ihnen für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung.
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