Ein Gutachten oder eine Wertermittlung wird meistens beim Verkauf von Haus oder Wohnung oft auch im Streitfall (z.B. Scheidung, Erbauseinandersetzung) benötigt. Es muss in der Regel ein detailiertes Gutachten erstellt werden, das auch vor Gericht Bestand hat.
Bei der Erstellung eines Gutachtens (egal welcher Art) kommt es auf viele unterschiedliche Faktoren an, welche berücksichtigt werden müssen. Ein Sachverständiger berechnet den Objektwert auf der Grundlage von anerkannten und normierten Verfahren.
Zu den wichtigsten Grundlagen zählt die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobliien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten.
(Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV 21)
Die Verordnung wird zu der Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) angewendet. Der Wertermittlung sind die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt zum Wertermittlungsstichtag und der Grundstückszustand zum Qualitätsstichtag zugrunde zu legen. Bei der Wertermittlung der erfordelichen Daten ist immer der Grundsatz der Modellkonformität zu berücksichtigen.
Grundsätzlich sind zur Ermittlung des Verkehrswert das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren, das Vergleichswertverfahren oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen (siehe nachfolgende Beschreibung).
|
|
|