Was für unterschiedliche Gutachtentypen gibt es?

Inhalte der Gutachten und Umfang der Tätigkeiten:
 
Das Vollgutachten beinhaltet ca. 80 Seiten, incl. Anlage und ist in der Regel geeignet zur Vorlage beim Finanzamt oder zur Verwendung vor Gericht. Falls es die Datenqualität zulässt, können mehrere Wertermittlungsverfahren (Ertrags-, Sach.- oder Vergleichswert) angewendet werden. Auch wird eine ausführliche Begründung von Richtlinien- und Verordnungstexten sowie die Herleitung und Begründung von Bewertungsansätzen durchgeführt. Ebenso werden Rechte und Belastungen berücksichtigt. Eine Objektbesichtigung und Fotodokumentation ist obligatorisch. 
 
Das Kompaktgutachten beinhaltet ca. 40 Seiten, incl. Anlagen und ist in vielen Punkten ähnlich dem Vollgutachten. Jedoch entfallen hier u.a. Ausführungen von Richtlinie- und Verordnungstexten, sowie Erläuterung von Fachbegriffen. Es wird nur eine kurze Objekt- und Lagebeschreibung durchgeführt. Deshalb ist ein Kompaktgutachten nur ggf. geeignet zur Vorlage beim Finanzamt oder bei Gericht. 
 
Das Kurzgutachten beinhaltet ca. 10 Seiten, incl. Anlagen. Entgegen dem Voll- und Kompaktgutachten entfallen hier u.a. Ausführungen von Richtlinie- und Verordnungstexten, sowie Erläuterung von Fachbegriffen. Es wird nur eine sehr verkürzte Objekt- und Lagebeschreibung ohne Ortsbesichtigung und Fotodokumentation durchgeführt. Des Weiteren werden auch keine Rechte und Belastungen berücksichtigt. Deshalb ist ein Kurzgutachten nicht geeignet zur Vorlage beim Finanzamt oder bei Gericht. 
 
Aus meiner Erfahrung sind Vollgutachten für die meisten Fälle geigenet.  Diese Art von Gutachten sind deutlich präziser und können zu vielen Zwecken genutzt werden. Sie sind u.a. zur Vorlage beim Finanzamt, bei Erbstreit, als  auch bei einer angedachten Immobilieninvestition nützlich.
 
Falls sie dazu weitergehende Fragen haben, kontktieren Sie mich bitte unter 0151 62 64 96 51 VB@HuSWG.de

 

 

 

 

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© Volker Büttner

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