Inhalte der Gutachten und
Umfang der Tätigkeiten:
Das
Vollgutachten beinhaltet ca. 80
Seiten, incl. Anlage und ist in der Regel geeignet zur Vorlage beim Finanzamt oder zur Verwendung vor Gericht. Falls es die Datenqualität zulässt, können mehrere
Wertermittlungsverfahren (Ertrags-, Sach.- oder Vergleichswert) angewendet werden. Auch wird eine ausführliche Begründung von Richtlinien- und Verordnungstexten sowie die Herleitung und Begründung
von Bewertungsansätzen durchgeführt. Ebenso werden Rechte und Belastungen berücksichtigt. Eine Objektbesichtigung und Fotodokumentation ist obligatorisch.
Das
Kompaktgutachten beinhaltet ca. 40 Seiten, incl. Anlagen und ist in vielen Punkten ähnlich dem Vollgutachten. Jedoch entfallen hier u.a. Ausführungen von Richtlinie- und
Verordnungstexten, sowie Erläuterung von Fachbegriffen. Es wird nur eine kurze Objekt- und Lagebeschreibung durchgeführt. Deshalb ist ein Kompaktgutachten nur ggf. geeignet zur
Vorlage beim Finanzamt oder bei Gericht.
Das Kurzgutachten beinhaltet ca. 10 Seiten, incl. Anlagen. Entgegen dem
Voll- und Kompaktgutachten entfallen hier u.a. Ausführungen von Richtlinie- und Verordnungstexten, sowie Erläuterung von Fachbegriffen. Es wird nur eine sehr verkürzte Objekt- und Lagebeschreibung
ohne Ortsbesichtigung und Fotodokumentation durchgeführt. Des Weiteren werden auch keine Rechte und Belastungen berücksichtigt. Deshalb ist ein Kurzgutachten nicht geeignet zur
Vorlage beim Finanzamt oder bei Gericht.
Aus meiner
Erfahrung sind Vollgutachten für die meisten Fälle geigenet. Diese Art von Gutachten sind deutlich präziser und können zu vielen Zwecken genutzt werden. Sie sind u.a. zur Vorlage beim
Finanzamt, bei Erbstreit, als auch bei einer angedachten Immobilieninvestition nützlich.
Falls sie dazu weitergehende Fragen haben, kontktieren Sie mich
bitte unter 0151 62 64 96 51 VB@HuSWG.de